Antrag: Benennung zukünftiger Straßennamen nach den Partnerstädten Kamp- Lintforts.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt, die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:

Benennung zukünftiger Straßennamen nach den Partnerstädten Kamp- Lintforts.

Begründung:
Partnerstädte sind eine der wenigen Formen kommunaler Außenpolitik und hegen ein besonderes Zeichen der Integration. Eine jahrelange Kooperation und Austausch sollten daher durch Vergabe eines Straßennamens gewürdigt werden. Ein Exemplar dafür ist in Kamp-Lintfort mit der Cambraistraße (Frankreich) zu finden. Weitere Partnerstädte Kamp-Lintforts sind:

  • Żory (Polen)
  • Edremit (Türkei)
  • Chester-le-Street (Großbritannien) Wünschenswert wäre eine (zeitgleiche) gegenseitige Widmung mit der jeweiligen Partnerstadt.

Antrag: Servicestelle des Ausländeramtes Wesel in Kamp-Lintfort

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt, die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:

die Stadtverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Kreis Wesel, die Möglichkeit einer Servicestelle des Ausländeramtes Wesel in Kamp-Lintfort einmal die Woche zu erörtern.

Begründung:
Bürgerinnen und Bürger Kamp-Lintforts beschweren sich über die Ferne und schlechte Erreichbarkeit des Ausländeramts Wesel. Um besonders eine klimabewusste Alternative bieten zu können, ist eine Servicestelle in Kamp-Lintfort denkbar.
Zudem bietet sich Kamp-Lintfort als zentraler Ort an, um in Zukunft weitere Anliegen umliegender Kommunen im Kreis zu bearbeiten. Beispielhaft ist hier Neukirchen-Vluyn und Rheinberg zu nennen.

Antrag: Einführung einer Ausnahmeregelung in der Fußgängerzone an der Moerser Str. (Nr. 249 – 275)

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt, die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausnahmeregelung für Taxis, die Patienten oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu Arztpraxen in der Fußgängerzone an der Moerser Str. (Nr. 249 – 275) fahren, einzuführen.

Begründung:

An der besagten Stelle, der Moerser Straße sind zahlreiche Praxen und Räumlichkeiten des Gesundheitswesens zwischen den Hausnummern 249 – 275 beheimatet.

Aktuell ist es den Taxiunternehmen nicht gestattet in die besagte Fußgängerzone reinzufahren um die Patienten dort Ein- und Aussteigen zu lassen. So müssen die Patienten unabhängig von den Witterungsbedingungen die restlichen Strecken zu den gewünschten Zielen zu Fuß zurücklegen.

Da zu den Patienten oftmals auch kranke und ältere Menschen dazugehören, ist es zwingend erforderlich eine Sonderregelung einzuführen um die Patienten und die Praxen nicht zu benachteiligen.

Folgende Ziele befinden sich an der besagten Fußgängerzone:

  • Augenarztpraxis Dr. Dagmar Hüschen
  • Zahnarztpraxis Dr. Stawicki
  • HNO Zentrum Nordrhein
  • GlückAuf Apotheke
  • Matt Optik & Akustik