Antrag zur Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,

die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:
Die Elternbeitragssatzung für die Kinderbetreuung U3 in einer Kindertageseinrichtung wird in der Anlage 3 dargestellten Fassung mit
Inkrafttreten am 01.08.2026 beschlossen.

Begründung:
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 19.11.2025 die Drucksache 54-XVII für die Anpassung der Elternbeiträge in
Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule vorgelegt.


Die zuvor genannte Drucksache hat im Jugendhilfeausschuss vom 26.11.2025 gegen die Stimme der LIBRA Zustimmung erfahren.
Aufgrund dessen hat sich die LIBRA entschlossen, einen eigenen Entwurf zu gestalten. Dieser unterscheidet sich vom Entwurf der Verwaltung hauptsächlich darin, dass die starre Berechnung der Verwaltung hinsichtlich der Beiträge in den Kindertageseinrichtungen für die U3 Kinderbetreuung bei einer 45 Stunden Betreuung angepasst wird.
LIBRA hält das starre Schema für sozial ungerecht. Mit ihrem progressiven Ansatz stellt die LIBRA dem einen Entwurf entgegen, der gegenüber den unteren Bereichen der mittleren Einkommensschichten gerechter ist. Nach der in Anlage 3 aufgeführten Tabelle werden die Einkommensschichten im Gegensatz zum Vorschlag der Verwaltung in den Einkommensbereichen bis 52.000 Euro Jahresbrutto Einkommen entlastet. Erst ab einem Einkommen ab 52.000 Euro Jahresbruttogehalt gleicht sich der Vorschlag der LIBRA mit dem der Verwaltung an.

Ab ein Jahresbruttogehalt Einkommen von mehr als 52.000 Euro bis 73.000 Euro fallen die Beiträge gegenüber der Verwaltungsvorlage etwas höher aus.
Insbesondere in den Bereichen ab einem Jahresbruttoeinkommen von 37.000 Euro werden die Familien entlastet. Während nach der Vorlage der Verwaltung eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro für die Betreuung mit monatlich 190 Euro (jährlich 2.280 Euro) belastet wird, wird nach dem Ansatz der LIBRA diese Familie mit monatlich 100 Euro (jährlich 1.200 Euro) in Anspruch genommen.


Eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 49.000 Euro wird nach dem Vorschlag der Verwaltung mit monatlich 225 Euro (2.700 € jährlich) belastet, nach dem Ansatz der LIBRA mit monatlich 204 Euro (jährlich 2.450 Euro) Aufgrund dieses progressiven Ansatzes wird bei der Erhebung von Elternbeiträgen im unteren Bereich des mittleren Einkommens zu mehr Differenzierung und Gerechtigkeit beigetragen.


Im Übrigen, also hinsichtlich der Beiträge zur Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule und der Erhöhung des Mittagessen, folgt die LIBRA dem Vorschlag
der Verwaltung.


Hinsichtlich der Beiträge für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule wurde aus Sicht der LIBRA mit der Beitragsfreiheit für Einkommen bis 37.000 Euro eine Anpassung für Familien mit geringem Einkommen lobenswert umgesetzt. Im Übrigen bleibt es im Wesentlichen bei den bisherigen Beiträgen. Lediglich für Familien mit einem Einkommen ab 90.000 Euro im Jahr brutto gibt es eine nicht zu beanstandende Erhöhung.
Auch die Erhöhung der Entgelte für das Mittagessen ist aufgrund der allgemeinen Preissteigerung nachvollziehbar.