Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:
Das von der Verwaltung als Beschlussvorlage vorgelegte Haushaltssicherungskonzept wird mit folgender Maßgabe beschlossen:
- Die Verwaltung wird verpflichtet, vor der Umsetzung eines der im Beschlussentwurf zum Haushaltssicherungskonzept ab Punkt 10 des Maßnahmenkatalogs aufgeführten Maßnahmen zunächst Einsparungen im Bereich der „Inneren Verwaltung“ (Produktbereich 1.100.01) vorzunehmen. Dabei sind unter den im Haushalt 2026 für diesen Bereich veranschlagten Positionen Einsparungen in Höhe von 10 % zu realisieren.
- Streichung des Punktes 28 (Abschaffung des beitragsfreien Kita-Jahres) aus dem Maßnahmenkatalog für das Kita-Jahr 2026/2027.
- Streichung der Punkte 14 (Abbau Betreuung OGS) und 17 (Abbau Schulsozialarbeit) aus dem Maßnahmenkatalog insgesamt.
Die o.g. Punkte werden einzeln zur Abstimmung freigegeben.
Begründung:
Zu 1.: Die Verwaltung sollte im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltsführung zunächst im eigenen Bereich Einsparpotenziale prüfen und damit eine Vorbildfunktion übernehmen. Bevor Kürzungen in anderen, insbesondere gesellschaftlich sensiblen Bereichen vorgenommen werden, erscheint es sachgerecht, zunächst die gesamten Ausgaben der inneren Verwaltung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, auf Grundlage der im Haushaltsplan veranschlagten Gesamtausgaben für diesen Bereich Einsparungen in Höhe von 10 % im Bereich der inneren Verwaltung zu identifizieren.
Zwar wird seitens der Verwaltung regelmäßig darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Ausgaben notwendig seien. Dieses Argument gilt jedoch gleichermaßen für die Mittel, deren Kürzung im Beschlussentwurf vorgesehen ist, insbesondere im Bereich der Sozialarbeit sowie der Offenen Ganztagsschule (OGS). Gerade deshalb ist es geboten, zunächst innerhalb der Verwaltung selbst Einsparpotenziale auszuschöpfen, bevor Leistungen mit unmittelbarer gesellschaftlicher Wirkung reduziert werden.
Zu 2.: Die Anmeldephase für das Kita-Jahr 2026/2027 fand bereits im Jahr 2025 statt. Nach Angaben auf der städtischen Homepage musste die Anmeldung bis zum 15. Dezember des jeweiligen Vorjahres erfolgen, im vorliegenden Fall also bis zum 15. Dezember 2025. Zu diesem Zeitpunkt waren das Haushaltssicherungskonzept sowie die darin vorgesehenen Maßnahmen jedoch noch nicht öffentlich bekannt. Diese wurden erst im Rahmen der Ratssitzung am 16. Dezember 2025 vorgestellt.
Die Eltern haben ihre Kinder daher in der berechtigten Erwartung angemeldet, dass die bislang geltende Regelung des beitragsfreien Kita-Jahres weiterhin Bestand haben würde. Sie durften somit auf die bisherige Verwaltungspraxis sowie auf die Selbstbindung der Verwaltung vertrauen. Dieser Vertrauensschutz und die Selbstbindung der Verwaltung werden aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) hergeleitet.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Streichung des beitragsfreien Kita-Jahres bereits für das Kita-Jahr 2026/2027 rechtlich zumindest zweifelhaft und dürfte entsprechend erhebliches Konfliktpotenzial bergen.
Zu 3.: Die im Maßnahmenkatalog vorgesehenen Einsparungen im Bereich der Schulsozialarbeit sowie der Offenen Ganztagsschule (OGS) sollten gestrichen werden. Beide Bereiche stellen wesentliche Bestandteile der sozialen und bildungspolitischen Infrastruktur unserer Stadt dar.
Auch wenn diese Maßnahmen nicht unmittelbar zu finanziellen Erträgen führen, tragen sie maßgeblich dazu bei, langfristig deutlich höhere gesellschaftliche und fiskalische Folgekosten zu vermeiden. Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Schulabbrüchen, zur Förderung von Integration sowie zur Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen.
Die Offene Ganztagsschule ist darüber hinaus für viele Familien eine zentrale Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch ein wichtiger Standortfaktor.
Eine Schwächung dieser Angebote würde nicht nur die betroffenen Kinder und Familien unmittelbar belasten, sondern mittel- und langfristig auch negative soziale und wirtschaftliche Auswirkungen für die gesamte Stadtgesellschaft nach sich ziehen. Investitionen in Bildung, Betreuung und soziale Unterstützung sind daher nicht als verzichtbare Ausgaben zu betrachten, sondern als wesentliche Zukunftsinvestitionen.
Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, die genannten Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zu streichen und stattdessen alternative Einsparpotenziale zu prüfen, die nicht zulasten der sozialen Infrastruktur und der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen gehen.
