Anfrage: Beleuchtung Zechenturm

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
Sehr geehrter Herr Dr. Nobert Thiele
die LIBRA bittet folgende Fragen schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

  • Wie hoch sind die Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung des
    Zechenturms?
  • Welche jährlichen Kosten fallen für die Beleuchtung des
    Zechenturms an?
  • Wurden Investitionsmaßnahmen zur Beleuchtung des
    Zechenturms durchgeführt?
  • Erfolgt die Beleuchtung durch die Stadt selbst oder durch eine
    externe Firma?

Begründung:
Der Zechenturm ist ein unverkennbares Wahrzeichen von Kamp-Lintfort und erinnert
an die bedeutende Geschichte des Steinkohlenbergbaus, die die Entwicklung der
Stadt maßgeblich geprägt hat. Die Beleuchtung dient als lebendiges Denkmal und
lässt die harte Arbeit und die Leistungen der Bergleute lebendig werden, die über
Jahrzehnte das Leben in Kamp-Lintfort bestimmten.
Die Beleuchtung des Zechenturms ist eine Investition in das kulturelle Erbe, die
Attraktivität und die Identität von Kamp-Lintfort darstellt. Sie dient nicht nur der
visuellen Aufwertung, sondern hat auch positive Auswirkungen auf den Tourismus,
das Gemeinschaftsgefühl und die Wahrnehmung der Stadt.
Ein beleuchteter Zechenturm ist ein attraktiver Blickfang, insbesondere in den
Abend- und Nachtstunden. Er wertet das Stadtbild auf und kann zu einem positiven
Image der Stadt beitragen. Ein attraktiver Zechenturm kann mehr Besucher
anziehen, was sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirken kann. Außerdem kann
sich ein positives Stadtimage langfristig auch auf die Ansiedlung von Unternehmen
und Fachkräften auswirken.


Eine detaillierte Kostenübersicht ist ein essenzielles Werkzeug, um die Machbarkeit
und die finanziellen Auswirkungen einer ganzjährigen Beleuchtung des Zechenturms
in Kamp-Lintfort zu bewerten und zu planen. Wir erhoffen uns damit eine Diskussion
anzuregen, ob eine ganzjährige Beleuchtung des Zechenturms sinnvoll ist.

Anfrage: Nutzungsänderungen von Gewerbeeinheiten zu Wohnzwecken in den letzten 15 Jahren

Sehr geehrter Herr Dr. Norbert Thiele,
die LIBRA bittet folgende Frage schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

Wie viele Gewerbeeinheiten in Kamp-Lintfort haben in den letzten 15 Jahren eine Nutzungsänderung beantragt bzw. vollzogen, um diese in Wohnraum umzuwandeln?

Begründung:
Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Bedarfs an Gewerbe- und Wohnflächen ist es für die Stadtentwicklungsplanung von Interesse, wie viele ehemals gewerblich genutzte Flächen in Kamp-Lintfort inzwischen in Wohnraum umgewandelt wurden. Dies kann wichtige Hinweise auf strukturelle Veränderungen im Stadtbild und auf potenziellen Handlungsbedarf im Bereich Stadtentwicklung und Flächenmanagement liefern.

Anfrage: Vergabeverfahren und Aufgaben der Wirtschaftsförderung

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt,

die LIBRA bittet folgende Fragen schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

1. Entscheidung bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken

a) Wer entscheidet konkret über die Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke?
Handelt es sich dabei um die Entscheidung einer einzelnen Person oder erfolgt die Vergabe im Rahmen eines Gremiums oder einer Kommission?
b) Je nach Industrie- oder Gewerbestandort gibt es verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen.
– Wie werden diese Kriterien festgelegt? – In welchem Maße werden die Kriterien gewichtet? Sind die Gewichtungen der Kriterien öffentlich einsehbar?
– Falls eine Gewichtung erfolgt: Werden diese Informationen den Bewerberinnen und Bewerbern vorab transparent zur Verfügung gestellt – oder in den Antworten mitgegeben?
c) Gibt es eine Liste von Interessenten die auf ein Gewerbegrundstück warten?
– Falls ja, werden diese nach dem Bewerbungsdatum aufsteigend behandelt oder gibt es andere Faktoren für die Reihenfolge. Wenn ja, welche.

2. Aufgaben in der Wirtschaftsförderung

a) Welche konkreten Aufgaben umfasst der Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsförderung der Stadt Kamp-Lintfort?
b) Gibt es eine regelmäßige Kontrolle oder Bewertung der Arbeit der Wirtschaftsförderung, z. B. durch interne Berichte oder externe Evaluationen?
– Wenn ja, werden die Berichte oder Evaluationen öffentlich zugänglich gemacht;
Falls ja, wo sind diese zu finden?

3. Nachvollziehbarkeit und Maßnahmen bei den Vergabeprozessen

a) Welche Maßnahmen bestehen aktuell, um die Transparenz bei der Vergabe städtischer Grundstücke sicherzustellen?
b) Gibt es eine zentrale und öffentlich zugängliche Dokumentation über Vergabeentscheidungen und deren Begründung?

c) Werden Automatismen und KI in der Wirtschaftsförderung eingesetzt, um beispielsweise schnellere Antworten und Entscheidungen treffen zu können?
– Falls ja, für welche Prozesse genau?

Begründung:

Für die nachhaltige Entwicklung unserer Kommune ist eine funktionierende und strategisch ausgerichtete Wirtschaftsförderung von großer Bedeutung. Nur so kann der Wirtschaftsstandort Kamp-Lintfort langfristig attraktiv gestaltet und gezielt weiterentwickelt werden.

In den vergangenen Monaten sind wir wiederholt von ortsansässigen Unternehmern angesprochen worden, die sich über mehrere Jahre hinweg um einen Gewerbestandort in Kamp-Lintfort bemüht haben – jedoch ohne Erfolg und teilweise ohne nachvollziehbare Begründung für die Absage. Einige von ihnen sahen sich letztlich gezwungen, in andere Kommunen auszuweichen.

Diese Erfahrungen werfen Fragen hinsichtlich des Vergabeprozesses auf. Eine transparente Darstellung der Entscheidungswege sowie eine klare Verantwortungszuweisung stärken das Vertrauen in die städtische Verwaltung und politische Prozesse.

Wir bitten daher um eine ausführliche Beantwortung unserer Fragen im Sinne einer transparenten und zukunftsorientierten Stadtentwicklungspolitik.

Anfrage: Ergebnissen aus dem Altsiedlungstreffen

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
sehr geehrter Herr Preuß,

die LIBRA bittet folgende Frage/n schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:
Ab wann gelten die aufgrund des Treffens vom 16.05.2023 beschlossenen Regelungen hinsichtlich der Bebauung der Terrassenüberdachung?

Ist für den Ausbau von Terrassenüberdachung vorab eine Genehmigung einzuholen? Falls ja, in welcher Form?

Bis wann müssen die Dachfenster ausgebaut sein? Gibt es eine Übergangsregelung?

Begründung:
Auf mehrere Anfragen von Bürger*innen aus der Altsiedlung, wird um Rückmeldung bzgl. der o.a. Fragen gebeten. Hintergrund ist, dass bei vielen Bewohner*innen weiterhin Unklarheiten über den Beschluss der Stadt Kamp-Lintfort hinsichtlich des Ausbaus der Terrassenüberdachungen und Dachfenster bestehen. Um Weitere irreguläre Bebauung zu verhindern und zu beseitigen, sollten die Bewohner*innen informiert werden.

Terrassenüberdachungen in der Altsiedlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr hatten wir dem Bauordnungsamt bezüglich der
Terrassenüberdachungen in der Altsiedlung kontaktiert. Anschließend haben wir mit dem
zuständigen Dezernenten, dem Prof. Dr. Landscheidt, uns über die Thematik per
E-Mail ausgetauscht. Bis heute erreichen uns Anfragen von Bürgerinnen und
Bürgern bezüglich dieser Angelegenheit. Wir wünschen nun, dass die
Fortschritte zum Thema Terrassenüberdachungen in der Altsiedlung schriftlich dargestellt werden.

Bitte um Weiterleitung an den Bürgermeister und die Fraktionen.

Anfrage: „Frauenschwimmtag“ zur Sitzung des Badausschusses am 31.05.2022

Microsoft Word – 20220508_Frauenschwimmtag.docx

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt, sehr geehrter Herr Lidicky,

die LIBRA bittet folgende Fragen schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

  • In welchem Zeitraum haben die Frauenschwimmtage in Kamp- Lintfort stattgefunden?
  • Aus welchen Gründen wurde der Frauenschwimmtag abgeschafft?
  • Wie hoch waren die Besucherzahlen nach Wochentagen im Jahre 2018 und 2019? Bitte um Angabe in Tabellenform.
  • Welche Voraussetzungen sind für einen möglichen Frauenschwimmtag erforderlich?

Anfrage: Beleuchtung des Förderturms

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
sehr geehrter Herr Preuß,

die Beleuchtung des Förderturms genießt große Beliebtheit in Kamp-Lintfort und
darüber hinaus. Wir möchten dabei die Rahmenbedingungen einer dauerhaften
Beleuchtung des Förderturms erfragen. Als Grundlage zur Berechnung der Kosten
sollen dabei die beigefügten Bilder dienen. Wir stellen uns die Beleuchtung des
Förderturmes wie in Bild 1 vor. Dabei soll die Beleuchtung wie in Bild 2 sichtbar in
weiß erfolgen.
Die LIBRA bittet Folgendes schriftlich zu beantworten:

  • Wie hoch sind die Investitions- und jährlichen Betriebskosten
    (aufgeteilt) bei einer dauerhaften Beleuchtung des Förderturms
    nach dem Straßenlaternenzyklus?
  • Wurden die Schäden an der vorhandenen Beleuchtung behoben?

Anfrage: „Beleuchtung Förderturm“ zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.05.2022

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt, sehr geehrter Herr Preuß,

die Beleuchtung des Förderturms genießt große Beliebtheit in Kamp-Lintfort und darüber hinaus. Wir möchten dabei die Rahmenbedingungen einer dauerhaften Beleuchtung des Förderturms erfragen. Als Grundlage zur Berechnung der Kosten sollen dabei die beigefügten Bilder dienen. Wir stellen uns die Beleuchtung des Förderturmes wie in Bild 1 vor. Dabei soll die Beleuchtung wie in Bild 2 sichtbar in weiß erfolgen.

Die LIBRA bittet Folgendes schriftlich zu beantworten:

  • Wie hoch sind die Investitions- und jährlichen Betriebskosten (aufgeteilt) bei einer dauerhaften Beleuchtung des Förderturms nach dem Straßenlaternenzyklus?
  • Wurden die Schäden an der vorhandenen Beleuchtung behoben?