Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,

die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:

Die Verwaltung der Stadt Kamp-Lintfort wird verpflichtet, im Kreistag oder im hierfür vorgesehenen Ausschuss des Kreises Wesel einen Antrag über eine Allgemeinverfügung über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Kreises Wesel einzubringen.

Begründung:

Die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen im Kreis Wesel ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der örtlichen Personenbeförderung sowie die Daseinsvorsorge im gesamten Kreisgebiet dauerhaft zu sichern. Das Taxigewerbe übernimmt im Kreis Wesel eine zentrale Rolle in der öffentlichen Mobilitätsstruktur. Es gewährleistet die jederzeitige Beförderung der Bevölkerung, insbesondere in Situationen, in denen der öffentliche Personennahverkehr nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Damit stellt das Taxigewerbe einen unverzichtbaren Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge dar.

Diese strukturell wichtige Rolle ist aktuell erheblich gefährdet. In den vergangenen Jahren hat sich der Marktanteil von Mietwagenunternehmen, darunter auch überregional agierende Vermittlungsplattformen wie Uber, stark ausgeweitet. Diese Anbieter operieren häufig mit sehr niedrigen Beförderungsentgelten, die deutlich unter den wirtschaftlich notwendigen Kosten der ortsansässigen Taxiunternehmen liegen. Die Folge ist ein zunehmender Verdrängungswettbewerb, der die wirtschaftliche Existenz vieler Taxiunternehmen im Kreis Wesel bedroht.

Ohne regulierende Maßnahmen besteht das Risiko, dass Taxiunternehmen ihre Betriebspflicht nicht mehr erfüllen können oder ihren Betrieb vollständig einstellen müssen. Dies würde insbesondere in ländlich geprägten Teilen des Kreises zu deutlichen Mobilitätseinschränkungen für Bürgerinnen und Bürger führen, darunter ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen ohne eigenes Fahrzeug.

Die Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen stellt daher ein geeignetes und notwendiges Instrument dar, um:

• einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb zwischen Taxis und Mietwagen zu gewährleisten
• ruinöses Preisdumping entgegenzuwirken
• das Taxigewerbe als Element der öffentlichen Daseinsvorsorge zu stabilisieren
• die zuverlässige Mobilitätsversorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen

Durch die Allgemeinverfügung wird somit ein ausgewogenes Marktumfeld geschaffen, das sowohl wirtschaftlichen Wettbewerb ermöglicht als auch die Sicherstellung der öffentlichen Mobilität im gesamten Kreis Wesel schützt.

Da die Zuständigkeit gem. § 51a PBefG hierfür beim Kreis Wesel liegt, soll die Verwaltung der kreisangehörigen Stadt Kamp-Lintfort die Interessen der ortsansässigen Taxiunternehmen aktiv durch Anträge einbringen.

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