Antrag: “Beibehaltung und Anpassung der sogenannten „Brötchentaste“ im Stadtgebiet” zur Sitzung des Rates am 14.07.2026

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:

  1. Der Rat der Stadt beschließt, die kürzlich abgeschaffte „Brötchentaste“
    (gebührenfreies Kurzzeitparken) wiedereinzuführen bzw. dauerhaft beizubehalten.
  2. Die Höchstparkdauer für das kostenfreie Parken über die Brötchentaste wird einheitlich auf 30 Minuten (eine halbe Stunde) festgelegt.
  3. Die durch die Brötchentaste entstehenden Mindereinnahmen bei den Parkgebühren werden durch eine moderate, proportionale Erhöhung der
    regulären Parkgebühren für längere Parkzeiten im restlichen Stadtgebiet vollständig ausgeglichen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Parkgebührenordnung zeitnah anzupassen und dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.

Begründung: Die aktuelle Entfernung der Brötchentaste stößt bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie beim lokalen Einzelhandel auf Unverständnis. Gerade für schnelle Erledigungen – wie den Gang zum Bäcker, zur Apotheke oder das Abholen von Bestellungen – war diese Regelung ein bewährtes und bürgernahes Instrument. Um den lokalen Einzelhandel aktiv zu unterstützen, ist eine kostenfreie Parkmöglichkeit von 30 Minuten ein wichtiges Signal. Es erhöht die Kundenfrequenz und sichert das Leben in unserer Innenstadt.
Finanzierung des Antrags: Uns ist bewusst, dass der städtische Haushalt auf verlässliche Einnahmen angewiesen ist. Daher soll der finanzielle Ausfall nicht zu Lasten des Budgets gehen. Der Ausgleich erfolgt gegenfinanziert und haushaltsneutral: Die regulären Parkgebühren für Langzeitparker (ab der 31. Minute) werden imnötigen Maße angepasst. Wer die Infrastruktur länger nutzt, trägt somit zur
Querfinanzierung des schnellen, lokalen Einkaufs bei.

Wir bitten um Zustimmung und Weiterleitung in die zuständigen Ausschüsse.

Antrag zum Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzept 2026 für die Sitzung des Rates am 24.03.2026

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,

die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:

Das von der Verwaltung als Beschlussvorlage vorgelegte Haushaltssicherungskonzept wird mit folgender Maßgabe beschlossen:

  1. Die Verwaltung wird verpflichtet, vor der Umsetzung eines der im Beschlussentwurf zum Haushaltssicherungskonzept ab Punkt 10 des Maßnahmenkatalogs aufgeführten Maßnahmen zunächst Einsparungen im Bereich der „Inneren Verwaltung“ (Produktbereich 1.100.01) vorzunehmen. Dabei sind unter den im Haushalt 2026 für diesen Bereich veranschlagten Positionen Einsparungen in Höhe von 10 % zu realisieren.
  2. Streichung des Punktes 28 (Abschaffung des beitragsfreien Kita-Jahres) aus dem Maßnahmenkatalog für das Kita-Jahr 2026/2027.
  3. Streichung der Punkte 14 (Abbau Betreuung OGS) und 17 (Abbau Schulsozialarbeit) aus dem Maßnahmenkatalog insgesamt.

Die o.g. Punkte werden einzeln zur Abstimmung freigegeben.

Begründung:

Zu 1.: Die Verwaltung sollte im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltsführung zunächst im eigenen Bereich Einsparpotenziale prüfen und damit eine Vorbildfunktion übernehmen. Bevor Kürzungen in anderen, insbesondere gesellschaftlich sensiblen Bereichen vorgenommen werden, erscheint es sachgerecht, zunächst die gesamten Ausgaben der inneren Verwaltung einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Ziel sollte es sein, auf Grundlage der im Haushaltsplan veranschlagten Gesamtausgaben für diesen Bereich Einsparungen in Höhe von 10 % im Bereich der inneren Verwaltung zu identifizieren.

Zwar wird seitens der Verwaltung regelmäßig darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Ausgaben notwendig seien. Dieses Argument gilt jedoch gleichermaßen für die Mittel, deren Kürzung im Beschlussentwurf vorgesehen ist, insbesondere im Bereich der Sozialarbeit sowie der Offenen Ganztagsschule (OGS). Gerade deshalb ist es geboten, zunächst innerhalb der Verwaltung selbst Einsparpotenziale auszuschöpfen, bevor Leistungen mit unmittelbarer gesellschaftlicher Wirkung reduziert werden.

Zu 2.: Die Anmeldephase für das Kita-Jahr 2026/2027 fand bereits im Jahr 2025 statt. Nach Angaben auf der städtischen Homepage musste die Anmeldung bis zum 15. Dezember des jeweiligen Vorjahres erfolgen, im vorliegenden Fall also bis zum 15. Dezember 2025. Zu diesem Zeitpunkt waren das Haushaltssicherungskonzept sowie die darin vorgesehenen Maßnahmen jedoch noch nicht öffentlich bekannt. Diese wurden erst im Rahmen der Ratssitzung am 16. Dezember 2025 vorgestellt.

Die Eltern haben ihre Kinder daher in der berechtigten Erwartung angemeldet, dass die bislang geltende Regelung des beitragsfreien Kita-Jahres weiterhin Bestand haben würde. Sie durften somit auf die bisherige Verwaltungspraxis sowie auf die Selbstbindung der Verwaltung vertrauen. Dieser Vertrauensschutz und die Selbstbindung der Verwaltung werden aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) hergeleitet.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine Streichung des beitragsfreien Kita-Jahres bereits für das Kita-Jahr 2026/2027 rechtlich zumindest zweifelhaft und dürfte entsprechend erhebliches Konfliktpotenzial bergen.

Zu 3.: Die im Maßnahmenkatalog vorgesehenen Einsparungen im Bereich der Schulsozialarbeit sowie der Offenen Ganztagsschule (OGS) sollten gestrichen werden. Beide Bereiche stellen wesentliche Bestandteile der sozialen und bildungspolitischen Infrastruktur unserer Stadt dar.

Auch wenn diese Maßnahmen nicht unmittelbar zu finanziellen Erträgen führen, tragen sie maßgeblich dazu bei, langfristig deutlich höhere gesellschaftliche und fiskalische Folgekosten zu vermeiden. Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Schulabbrüchen, zur Förderung von Integration sowie zur Unterstützung von Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen.

Die Offene Ganztagsschule ist darüber hinaus für viele Familien eine zentrale Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch ein wichtiger Standortfaktor.

Eine Schwächung dieser Angebote würde nicht nur die betroffenen Kinder und Familien unmittelbar belasten, sondern mittel- und langfristig auch negative soziale und wirtschaftliche Auswirkungen für die gesamte Stadtgesellschaft nach sich ziehen. Investitionen in Bildung, Betreuung und soziale Unterstützung sind daher nicht als verzichtbare Ausgaben zu betrachten, sondern als wesentliche Zukunftsinvestitionen.

Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, die genannten Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zu streichen und stattdessen alternative Einsparpotenziale zu prüfen, die nicht zulasten der sozialen Infrastruktur und der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen gehen.

Antrag „Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen“ zur Sitzung des Rates am 24.03.2026

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,

die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:

Die Verwaltung der Stadt Kamp-Lintfort wird verpflichtet, im Kreistag oder im hierfür vorgesehenen Ausschuss des Kreises Wesel einen Antrag über eine Allgemeinverfügung über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Kreises Wesel einzubringen.

Begründung:

Die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen im Kreis Wesel ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der örtlichen Personenbeförderung sowie die Daseinsvorsorge im gesamten Kreisgebiet dauerhaft zu sichern. Das Taxigewerbe übernimmt im Kreis Wesel eine zentrale Rolle in der öffentlichen Mobilitätsstruktur. Es gewährleistet die jederzeitige Beförderung der Bevölkerung, insbesondere in Situationen, in denen der öffentliche Personennahverkehr nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Damit stellt das Taxigewerbe einen unverzichtbaren Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge dar.

Diese strukturell wichtige Rolle ist aktuell erheblich gefährdet. In den vergangenen Jahren hat sich der Marktanteil von Mietwagenunternehmen, darunter auch überregional agierende Vermittlungsplattformen wie Uber, stark ausgeweitet. Diese Anbieter operieren häufig mit sehr niedrigen Beförderungsentgelten, die deutlich unter den wirtschaftlich notwendigen Kosten der ortsansässigen Taxiunternehmen liegen. Die Folge ist ein zunehmender Verdrängungswettbewerb, der die wirtschaftliche Existenz vieler Taxiunternehmen im Kreis Wesel bedroht.

Ohne regulierende Maßnahmen besteht das Risiko, dass Taxiunternehmen ihre Betriebspflicht nicht mehr erfüllen können oder ihren Betrieb vollständig einstellen müssen. Dies würde insbesondere in ländlich geprägten Teilen des Kreises zu deutlichen Mobilitätseinschränkungen für Bürgerinnen und Bürger führen, darunter ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und Menschen ohne eigenes Fahrzeug.

Die Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen stellt daher ein geeignetes und notwendiges Instrument dar, um:

• einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb zwischen Taxis und Mietwagen zu gewährleisten
• ruinöses Preisdumping entgegenzuwirken
• das Taxigewerbe als Element der öffentlichen Daseinsvorsorge zu stabilisieren
• die zuverlässige Mobilitätsversorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen

Durch die Allgemeinverfügung wird somit ein ausgewogenes Marktumfeld geschaffen, das sowohl wirtschaftlichen Wettbewerb ermöglicht als auch die Sicherstellung der öffentlichen Mobilität im gesamten Kreis Wesel schützt.

Da die Zuständigkeit gem. § 51a PBefG hierfür beim Kreis Wesel liegt, soll die Verwaltung der kreisangehörigen Stadt Kamp-Lintfort die Interessen der ortsansässigen Taxiunternehmen aktiv durch Anträge einbringen.

Antrag zur Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,

die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:
Die Elternbeitragssatzung für die Kinderbetreuung U3 in einer Kindertageseinrichtung wird in der Anlage 3 dargestellten Fassung mit
Inkrafttreten am 01.08.2026 beschlossen.

Begründung:
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 19.11.2025 die Drucksache 54-XVII für die Anpassung der Elternbeiträge in
Kindertageseinrichtungen und die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule vorgelegt.


Die zuvor genannte Drucksache hat im Jugendhilfeausschuss vom 26.11.2025 gegen die Stimme der LIBRA Zustimmung erfahren.
Aufgrund dessen hat sich die LIBRA entschlossen, einen eigenen Entwurf zu gestalten. Dieser unterscheidet sich vom Entwurf der Verwaltung hauptsächlich darin, dass die starre Berechnung der Verwaltung hinsichtlich der Beiträge in den Kindertageseinrichtungen für die U3 Kinderbetreuung bei einer 45 Stunden Betreuung angepasst wird.
LIBRA hält das starre Schema für sozial ungerecht. Mit ihrem progressiven Ansatz stellt die LIBRA dem einen Entwurf entgegen, der gegenüber den unteren Bereichen der mittleren Einkommensschichten gerechter ist. Nach der in Anlage 3 aufgeführten Tabelle werden die Einkommensschichten im Gegensatz zum Vorschlag der Verwaltung in den Einkommensbereichen bis 52.000 Euro Jahresbrutto Einkommen entlastet. Erst ab einem Einkommen ab 52.000 Euro Jahresbruttogehalt gleicht sich der Vorschlag der LIBRA mit dem der Verwaltung an.

Ab ein Jahresbruttogehalt Einkommen von mehr als 52.000 Euro bis 73.000 Euro fallen die Beiträge gegenüber der Verwaltungsvorlage etwas höher aus.
Insbesondere in den Bereichen ab einem Jahresbruttoeinkommen von 37.000 Euro werden die Familien entlastet. Während nach der Vorlage der Verwaltung eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro für die Betreuung mit monatlich 190 Euro (jährlich 2.280 Euro) belastet wird, wird nach dem Ansatz der LIBRA diese Familie mit monatlich 100 Euro (jährlich 1.200 Euro) in Anspruch genommen.


Eine Familie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 49.000 Euro wird nach dem Vorschlag der Verwaltung mit monatlich 225 Euro (2.700 € jährlich) belastet, nach dem Ansatz der LIBRA mit monatlich 204 Euro (jährlich 2.450 Euro) Aufgrund dieses progressiven Ansatzes wird bei der Erhebung von Elternbeiträgen im unteren Bereich des mittleren Einkommens zu mehr Differenzierung und Gerechtigkeit beigetragen.


Im Übrigen, also hinsichtlich der Beiträge zur Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule und der Erhöhung des Mittagessen, folgt die LIBRA dem Vorschlag
der Verwaltung.


Hinsichtlich der Beiträge für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule wurde aus Sicht der LIBRA mit der Beitragsfreiheit für Einkommen bis 37.000 Euro eine Anpassung für Familien mit geringem Einkommen lobenswert umgesetzt. Im Übrigen bleibt es im Wesentlichen bei den bisherigen Beiträgen. Lediglich für Familien mit einem Einkommen ab 90.000 Euro im Jahr brutto gibt es eine nicht zu beanstandende Erhöhung.
Auch die Erhöhung der Entgelte für das Mittagessen ist aufgrund der allgemeinen Preissteigerung nachvollziehbar.

Antrag: Errichtung von Ladestationen für E-Scooter an weiterführenden Schulen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
Sehr geehrter Herr Hänsel,

die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:
Errichtung von Ladestationen für E-Scooter an weiterführenden Schulen.

Begründung:
E-Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit als umweltfreundliche und flexible Fortbewegungsmittel, insbesondere bei jungen Menschen. Auch viele Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Kamp-Lintfort nutzen E-Scooter für ihren Schulweg. Dies kann einen Beitrag zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens und der Emissionen leisten. Allerdings stellt die fehlende Möglichkeit, E-Scooter an den Schulen sicher abzustellen und aufzuladen, ein praktisches Problem dar. Oftmals fehlen geeignete Abstellflächen, was zu unordnungsgemäß geparkten Scootern führt. Zudem ist das Mitführen von Ladekabeln und die Suche nach geeigneten Steckdosen umständlich und in den Schulen in der Regel nicht vorgesehen. Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-Scooter an den weiterführenden Schulen würde diese Probleme lösen, die Nutzung von E-Scootern als nachhaltige Mobilitätsform fördern und gleichzeitig zur Ordnung auf dem Schulgelände beitragen.

Ziel dieses Antrags ist die Schaffung einer modernen und nachhaltigen Infrastruktur an den weiterführenden Schulen in Kamp-Lintfort, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre E-Scooter sicher abzustellen und bequem aufzuladen, wodurch die Nutzung dieser umweltfreundlichen Verkehrsmittel gefördert wird.

Angesichts der geplanten Finanzierung von Ladestationen für Elektroautos im Stadtgebiet Kamp-Lintfort bitten wir die Verwaltung zu prüfen, inwieweit ein Teil dieser Mittel oder Synergieeffekte genutzt werden können, um die Errichtung von Ladestationen für E-Scooter an weiterführenden Schulen zu realisieren. Dies könnte beispielsweise durch die Bereitstellung eines bestimmten Budgets innerhalb des Gesamtfinanzierungsplans für Ladeinfrastruktur oder durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen bei der Planung und Installation erfolgen.

Anfrage: Beleuchtung Zechenturm

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
Sehr geehrter Herr Dr. Nobert Thiele
die LIBRA bittet folgende Fragen schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

  • Wie hoch sind die Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung des
    Zechenturms?
  • Welche jährlichen Kosten fallen für die Beleuchtung des
    Zechenturms an?
  • Wurden Investitionsmaßnahmen zur Beleuchtung des
    Zechenturms durchgeführt?
  • Erfolgt die Beleuchtung durch die Stadt selbst oder durch eine
    externe Firma?

Begründung:
Der Zechenturm ist ein unverkennbares Wahrzeichen von Kamp-Lintfort und erinnert
an die bedeutende Geschichte des Steinkohlenbergbaus, die die Entwicklung der
Stadt maßgeblich geprägt hat. Die Beleuchtung dient als lebendiges Denkmal und
lässt die harte Arbeit und die Leistungen der Bergleute lebendig werden, die über
Jahrzehnte das Leben in Kamp-Lintfort bestimmten.
Die Beleuchtung des Zechenturms ist eine Investition in das kulturelle Erbe, die
Attraktivität und die Identität von Kamp-Lintfort darstellt. Sie dient nicht nur der
visuellen Aufwertung, sondern hat auch positive Auswirkungen auf den Tourismus,
das Gemeinschaftsgefühl und die Wahrnehmung der Stadt.
Ein beleuchteter Zechenturm ist ein attraktiver Blickfang, insbesondere in den
Abend- und Nachtstunden. Er wertet das Stadtbild auf und kann zu einem positiven
Image der Stadt beitragen. Ein attraktiver Zechenturm kann mehr Besucher
anziehen, was sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirken kann. Außerdem kann
sich ein positives Stadtimage langfristig auch auf die Ansiedlung von Unternehmen
und Fachkräften auswirken.


Eine detaillierte Kostenübersicht ist ein essenzielles Werkzeug, um die Machbarkeit
und die finanziellen Auswirkungen einer ganzjährigen Beleuchtung des Zechenturms
in Kamp-Lintfort zu bewerten und zu planen. Wir erhoffen uns damit eine Diskussion
anzuregen, ob eine ganzjährige Beleuchtung des Zechenturms sinnvoll ist.

Anfrage: Nutzungsänderungen von Gewerbeeinheiten zu Wohnzwecken in den letzten 15 Jahren

Sehr geehrter Herr Dr. Norbert Thiele,
die LIBRA bittet folgende Frage schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

Wie viele Gewerbeeinheiten in Kamp-Lintfort haben in den letzten 15 Jahren eine Nutzungsänderung beantragt bzw. vollzogen, um diese in Wohnraum umzuwandeln?

Begründung:
Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Bedarfs an Gewerbe- und Wohnflächen ist es für die Stadtentwicklungsplanung von Interesse, wie viele ehemals gewerblich genutzte Flächen in Kamp-Lintfort inzwischen in Wohnraum umgewandelt wurden. Dies kann wichtige Hinweise auf strukturelle Veränderungen im Stadtbild und auf potenziellen Handlungsbedarf im Bereich Stadtentwicklung und Flächenmanagement liefern.

Anfrage: Vergabeverfahren und Aufgaben der Wirtschaftsförderung

Sehr geehrter Prof. Dr. Christoph Landscheidt,

die LIBRA bittet folgende Fragen schriftlich durch die Verwaltung zu beantworten:

1. Entscheidung bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken

a) Wer entscheidet konkret über die Vergabe städtischer Gewerbegrundstücke?
Handelt es sich dabei um die Entscheidung einer einzelnen Person oder erfolgt die Vergabe im Rahmen eines Gremiums oder einer Kommission?
b) Je nach Industrie- oder Gewerbestandort gibt es verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen.
– Wie werden diese Kriterien festgelegt? – In welchem Maße werden die Kriterien gewichtet? Sind die Gewichtungen der Kriterien öffentlich einsehbar?
– Falls eine Gewichtung erfolgt: Werden diese Informationen den Bewerberinnen und Bewerbern vorab transparent zur Verfügung gestellt – oder in den Antworten mitgegeben?
c) Gibt es eine Liste von Interessenten die auf ein Gewerbegrundstück warten?
– Falls ja, werden diese nach dem Bewerbungsdatum aufsteigend behandelt oder gibt es andere Faktoren für die Reihenfolge. Wenn ja, welche.

2. Aufgaben in der Wirtschaftsförderung

a) Welche konkreten Aufgaben umfasst der Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsförderung der Stadt Kamp-Lintfort?
b) Gibt es eine regelmäßige Kontrolle oder Bewertung der Arbeit der Wirtschaftsförderung, z. B. durch interne Berichte oder externe Evaluationen?
– Wenn ja, werden die Berichte oder Evaluationen öffentlich zugänglich gemacht;
Falls ja, wo sind diese zu finden?

3. Nachvollziehbarkeit und Maßnahmen bei den Vergabeprozessen

a) Welche Maßnahmen bestehen aktuell, um die Transparenz bei der Vergabe städtischer Grundstücke sicherzustellen?
b) Gibt es eine zentrale und öffentlich zugängliche Dokumentation über Vergabeentscheidungen und deren Begründung?

c) Werden Automatismen und KI in der Wirtschaftsförderung eingesetzt, um beispielsweise schnellere Antworten und Entscheidungen treffen zu können?
– Falls ja, für welche Prozesse genau?

Begründung:

Für die nachhaltige Entwicklung unserer Kommune ist eine funktionierende und strategisch ausgerichtete Wirtschaftsförderung von großer Bedeutung. Nur so kann der Wirtschaftsstandort Kamp-Lintfort langfristig attraktiv gestaltet und gezielt weiterentwickelt werden.

In den vergangenen Monaten sind wir wiederholt von ortsansässigen Unternehmern angesprochen worden, die sich über mehrere Jahre hinweg um einen Gewerbestandort in Kamp-Lintfort bemüht haben – jedoch ohne Erfolg und teilweise ohne nachvollziehbare Begründung für die Absage. Einige von ihnen sahen sich letztlich gezwungen, in andere Kommunen auszuweichen.

Diese Erfahrungen werfen Fragen hinsichtlich des Vergabeprozesses auf. Eine transparente Darstellung der Entscheidungswege sowie eine klare Verantwortungszuweisung stärken das Vertrauen in die städtische Verwaltung und politische Prozesse.

Wir bitten daher um eine ausführliche Beantwortung unserer Fragen im Sinne einer transparenten und zukunftsorientierten Stadtentwicklungspolitik.

Antrag: Konzept zur Einführung einer Linksabbiegerspur auf der Moerser Straße in Richtung Nordtangente

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt,
Sehr geehrter Herr Dr. Thiele,

die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:
Konzept zur Einführung einer Linksabbiegerspur an der Kreuzung Moerser Straße – Nordtangente.

Begründung:
Im Bereich der Moerser Straße aus der Fahrtrichtung Autobahn (A57)/Nordtangente (L287) staut sich – insbesondere in den Hauptverkehrszeiten – der innerstädtische Verkehr. Grund hierfür ist u.a. auch, dass die Anwohner aus dem Wohngebiet „Am Volkspark“ und Umgebung die Moerser Straße in oben genannter Richtung befahren müssen um in Richtung Saalhoff zu gelangen. Dies führt zu einem vermeidbaren höheren Aufkommen des Verkehrs im innerstädtischen Bereich.

Zur Entlastung der dortigen Verkehrslage, insbesondere auch mit Blick auf dem Vorhandenen Kreisverkehr Moerser Straße – Montplanetstraße – Ebertstraße zum Schutze der Fuß- und Radfahrer*innen und unter Berücksichtigung der naheliegenden Kindergärten, ist eine Auslagerung des fließenden Verkehrs aus dem innerstädtischen Kern heraus unumgänglich.

Daher beantragt die Wählergemeinschaft LIBRA, dass die Stadtverwaltung – falls nötig mit den Trägerinnen der angrenzenden Straßen – ein Konzept zur Einführung einer Linksabbiegerspur an der Kreuzung Moerser Straße/Nordtangente, ggf. mit der Errichtung einer neuen Lichtzeichenanlage, entwickelt und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung am 16. September 2025 zur weiteren Beratung und Abstimmung vorlegt.