
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christoph Landscheidt, die LIBRA beantragt folgende Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausnahmeregelung für Taxis, die Patienten oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zu Arztpraxen in der Fußgängerzone an der Moerser Str. (Nr. 249 – 275) fahren, einzuführen.
Begründung:
An der besagten Stelle, der Moerser Straße sind zahlreiche Praxen und Räumlichkeiten des Gesundheitswesens zwischen den Hausnummern 249 – 275 beheimatet.
Aktuell ist es den Taxiunternehmen nicht gestattet in die besagte Fußgängerzone reinzufahren um die Patienten dort Ein- und Aussteigen zu lassen. So müssen die Patienten unabhängig von den Witterungsbedingungen die restlichen Strecken zu den gewünschten Zielen zu Fuß zurücklegen.
Da zu den Patienten oftmals auch kranke und ältere Menschen dazugehören, ist es zwingend erforderlich eine Sonderregelung einzuführen um die Patienten und die Praxen nicht zu benachteiligen.
Folgende Ziele befinden sich an der besagten Fußgängerzone:
- Augenarztpraxis Dr. Dagmar Hüschen
- Zahnarztpraxis Dr. Stawicki
- HNO Zentrum Nordrhein
- GlückAuf Apotheke
- Matt Optik & Akustik
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